GOBi für Windows


Das Programm GOBi umfaßt im wesentlichen alle für die Beihilfenbearbeitung relevanten Informationen und Berechnungen. Der Sachbearbeiter wird bei der Antragsbearbeitung durch zahlreiche Informationen und Berechnungsmöglichkeiten unterstützt. Hierdurch können Beihilfeanträge einfacher und effektiver geprüft und berechnet werden.

Des weiteren schaltet das Programm eine Reihe von Fehlerquellen, die bei der manuellen Bearbeitung entstehen, aus und fördert eine zeitnahe Bearbeitung der eingehenden Beihilfeanträge.

Das Programm kann sowohl mit als auch ohne personenbezogenen Daten arbeiten.

Das Programm ist eine 32bit Windows-Anwendung und ist lauffähig unter Windows 95,98 und Windows NT 4.0 sowie Windows 2000 und XP.
 

Leistungsbeschreibung:

  • Gebührenordnung mit folgenden Funktionen
    • Anzeige der gesetzlichen Bestimmungen der GOÄ, GOZ und der Allgemeinen Grundsätze der GebüH.
    • Anzeige der Allgemeinen Bestimmungen aus den o.a. Gebührenverzeichnissen zu jeder Leistungsziffer.
    • eigene Kommentare können zu jeder Gebührenziffer hinterlegt werden (z.B. aktuelle Gerichtsbeschlüsse)
    • Volltextsuche über Leistungstext und Kommentare
    • Eingabe verschiedener Gebührensätze ( Steigerungsfaktoren )
    • Unterscheidung zwischen ärztlichen Leistungen und medizinisch-technischen Leistungen (b=ärztliche Leistungen, m/l=med.techn. Leistungen und e=einfacher Satz)
    • Ãœberschreitungen der Schwellenwerte ( 2,3 und 1,8 ) werden signalisiert und können auf Wunsch des Sachbearbeiters auf den Schwellenwert gemindert werden
    • Berücksichtigung von Höchstbeträgen ( z.B. GOÄ-Nr. 3766.H4 )
    • Leistungen, die einer Begrenzung pro Behandlungsfall ( z.B. GOÄ-Nr. 388 oder 420 ) oder Sitzung unterliegen, werden angezeigt
    • Gebührenausschlüsse nach den jeweiligen Gebührenverzeichnissen (z.B. GOÄ-Nr. 800 nicht neben GOÄ-Nrn. 8, 26, 825,... ) oder nach der BVO NW (z.B. GOZ-Nr. 507 nicht neben GOZ-Nr. 521 ) werden vom Programm durch eine Dialogbox signalisiert und können sofort gekürzt werden. Der Kürzungsgrund kann in dem Festsetzungsbescheid als Hinweis übernommen werden.
    • Leistungsziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker werden der Gebührenordnung für Ärzte gegenübergestellt
  • Höchstbeträge aus dem Leistungsverzeichnis für ärztlich verordnete Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 9 BVO NW können im Programm eingesehen werden.
  • Aufwendungen können auch ohne Zuhilfenahme der Gebührenverzeichnisse unmittelbar in die Berechnung eingegeben werden.
  • ärztliche Leistungen, die während einer stationären Krankenhausbehandlung oder Sanatoriumsbehandlung entstanden sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ( 15 % bzw. 25 % ) gemindert.
  • Höchstbetragsberechnung ( 100 % Grenze ) unter Beachtung der dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen.
  • Berechnung der Beihilfe unter Berücksichtigung verschiedener Bemessungssätze ( z.B. Antragsteller 50%, Ehegatte 70% und Kinder 80% )
  • Eingegebene Liquidationen, Medikamente und die Berechnung der Beihilfe einschließlich der Zusammenstellung der Aufwendungen können ausgedruckt werden
  • Integrierter Texteditor mit Textbausteine-Datenbank und Unterstützungsfunktionen für die Erstellung von Bescheiden sowie Möglichkeit der Speicherung des Bescheides in eine Datenbank
  • Datenaustausch von Leistungstext, Gesetze, Kommentare etc. über die Zwischenablage
  • integrierte Personenstammdatenbank mit allen beihilferelevanten Daten (das Programm arbeitet auch ohne personenbezogene Daten in vollem Leistungsumfang)
  • Programm ist netzwerkfähig
  • Programm arbeitet mit Euro und DM
  • Belege können zur späteren Einsicht und Ãœberprüfung abgespeichert werden
  • Prüfung auf Doppeleinreichung von Belegen
  • Prüfung auf Verjährung von Belegen
  • Assistenten für Zahnbehandlungen
  • Assistenten für Pflege (Dauernde Anstaltsunterbringung, Kombinationspflege, Härtefallregelung)
  • Selbstbehalt Krankenhaus
  • Kostendämpfungspauschale
  • Abschlagsverwaltung
  • Terminwarner (z.B. für einzuhaltende Fristen)
  • Freigabesystem (4-Augen-Prinzip Sachbearbeiter/Freigabesachbearbeiter)
  • Programm ist mandantenfähig (z.B. eine Beihilfestelle für mehrere Behörden)
  • Mehrere individuell anpassbare Bescheide können hinterlegt werden (z.B. städtische Beamte, Schulamt, unterschiedliche Behörden, etc)
  • Zahlungsanweisungen (optional mit DTA)
  • Optionales Statistikmodul
  • Optionale Datenübernahme/Datenabgleich mit anderen Systemen (z.B. SAP)
  • Programm ist vorbereitet für elektronische Antragsstellung (Web-Schnittstelle)
GOBi-Bild



Preise:
 
1. Version
€ 1.500,-- 
2. Version
€ 1.400,-- 
3. bis 5. Version
€ 1.300,-- 
6. bis 9. Version
€ 1.100,-- 
ab der 10. Version (je Version)
€ 1.000,-- 

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MWSt.
Preise für größere Abnahmemengen auf Anfrage.


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